1. Honorare
Nach Anfragestellung wird ein Termin zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch vereinbart, dieses Gespräch kann bei beim Brautpaar, in einem Café oder einer anderen abgesprochenen Location stattfinden. Das Kennenlerngespräch dauert ca. 1 Stunde. Nach dem Kennenlerngespräch wird dem Brautpaar ein abgesprochner Zeitraum eingeräumt um sich zu entscheiden.
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen der für das Intensivgespräch ausgefüllt und vorab per Mail zurückgeschickt wird. Das Intensivgespräch dauert ca. 2-3 Stunden und findet in der Regel beim Brautpaar statt. Bei dem Intensivgespräch werden Fragen und Wünsche des Brautpaares geklärt und abgesprochen.
Die entstehenden Fahrtkosten zum Intensivgespräch und zur Trauung werden mit 0,40 Euro pro Kilometer zzgl. des Honorars berechnet.
2. Buchung und Zahlungen
Nach der schriftlichen Auftragserteilung (auch per Mail) mit allen relevanten Informationen zur Trauung, erhält das Brautpaar eine Rechnung. 50% des Honorars sind innerhalb von 14 Tagen fällig, erst nach Eingang des Rechnungsbetrages ist die Buchung verbindlich vorgenommen. Die restlichen 50% des Honorars zzgl. Fhartkosten und Spesen sind 6 Wochen vor dem Trautermin zu begleichen.
3. Terminreservierung
Erst nach Begleichung der ersten 50% ist der Termin zur Freien Trauung endgültig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das angeführte Konto zu überweisen.
4. Hotel- und Flugkosten
Sollte eine Freie Trauung auf Grund der Entfernung eine Übernachtung oder Flugkosten erfordern, sind die Kosten vom Brautpaar zu tragen und zu ordganisieren. Das Hotel mit Vollverpflegung sollte in der Nähe des Trauortes gelegen sein. Durch den Mehraufwand kann es zu einem höheren Honorar kommen.
5. Dauer
Ca. 1 Stunde vor der Trauung muss die Location betretbar sein, damit mitgebrachtes Equipment aufgebaut werden kann. Die Zeremonie dauert ca. 30-45 Minuten. Nach der Trauung wird das Equipment wieder abgebaut. Die gesamte Anwesenheit beläuft sich daher auf ca. 3 Stunden, damit auch mögliche Verzögerungen abgefangen werden können.
6. Rücktritt vom Vertrag
Nach Auftragserteilung hat das Brautpaar 14 Tage Zeit, ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Sollten Sie vom Vertrag innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten, wird das bereits gezahlte Entgelt ohne Abzüge auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück überwiesen.
7. Stornierung und Rücktritt nach Ablauf des Widerrufes
Sollten Sie nach Ablauf der 14 Tage vom Vertrag zurücktreten wollen, ist dies nur mit wichtigen Grund möglich. Sollte der Rücktritt drei Monate vor dem Hochzeitstermin liegen, werden keine Stornierungskosten berechnet. Ein Rücktritt nach diesem Zeitpunkt sind 50% des Honorars fällig. Bei einer Stornierung mit 6 Wochen oder weniger vor dem Hochzeitstermin ist das Honorar in voller Höhe zu begleichen.
8. Rücktritt bei besonderen Anordnungen der Bundeesregierung (wie im Fall von COVID-19)
Sollte es im Folge von Pandemien (wie COVID-19) zu Regelmentierungen der Bundesregierung bezüglich Kontakteinschränkungen kommen, gelten folgende Regelungen. Wenn Zeremonien auf Anordnung der Bundesregierung zum Schutze der Allgemeinheit nicht stattfinden können, wird die Anzahlung einbehalten, sollte es sich um eine Verschiebung innerhalb des laufenden Jahres handeln, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Sollte es zu einer Verschiebung in die kommende Saison kommen, so wird ein Aufschlag von 25% des Preises berechnet.
9. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor ebenfalls binnen einer Woche zurückzutreten, dies muss schriftlich aber ohne Angaben von Gründen geschehen. Sollten die vereinbarten Zahnlungen nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt werden in dem Fall nicht erstattet.
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt oder in Folge von Tod, Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sein die Vertragsleistungen zu erbringen, entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag und das Honorar wird zurückerstattet, ausgenommen es kann ein akzeptierter Ersatzredner gestellt werden.
Sollte innerhalb von 6 Wochen vor dem Trautermin nur das Skript gewünscht sein und ein eigener Redner dies vorträgt sind 60% des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrt und gf. Spesen) zu entrichten.
10. Datenschutz
Alle angegebnen persönlichen Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten - Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt Unforgettable Moments by Chantal Thyes. Inh. Chantal Thyes unentgeltlich und
unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur
Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen
einer Zeremonie durch Unforgettable Moments by Chantal Thyes fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer
unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das
Recht, die Nutzung für sämtlicher Projekte von Unforgettable Moments by Chantal Thyes, Aufträge und/oder
künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der
öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung
in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in
Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der
Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese
Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss
bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls
eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch
Retuschierung und/oder Montagen.
12. Urheberrecht
Alle Rechte für den Inhalt der Zeremonie liegt allein und in jeglicher Art beim urheber.
13. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für
Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für
Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche
oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche
oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung
entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des
Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel
als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt
deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand
für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Wolfburg vereinbart.
15. Mündliche Nebenabreden
Nebenabreden haben keine Gültigkeit und gelten daher als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen oder Veränderungen des Vertrages oder innerhalb der AGB sind nicht gültig und nicht erfolgt. Ergänzungen in jeglicher Form bedürfen immer die Schirftform.
16. Steuer
Nach §19 des Umsatzsteuergesetzes wird keine Umsatzsteuer fällig.